Rationalisierungsschutzabkommen

Rationalisierungsschutzabkommen
i.d.R. in der Form von  Tarifverträgen abgeschlossene Vereinbarungen, die bezwecken, Arbeitnehmer vor den Folgen technischer und organisatorischer Neuerungen (z.B. vor Abgruppierungen) zu schützen. Zulässig ist, dass Tarifverträge soziale Ausgleichszahlungen vorsehen. Umstritten ist aber, inwieweit sie Innovation beschränken oder verhindern dürfen.

Lexikon der Economics. 2013.

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